Die Stadt Grünhain-Beierfeld schreibt folgendes Grundstück ab sofort zum Kauf aus:
Flurstück 533/9 Gemarkung Beierfeld, gelegen Straße des Sports 7 in Grünhain-Beierfeld
Grundstücksangaben:
| Größe: | 1.330 m² |
| Lage: | Straße des Sports 7 im OT Beierfeld |
| Baujahr: | 1912 |
| Mindestgebot: | 168.950,00 Euro |
| Wertermittlungsstichtag: | 18.03.2024 |
Das Mindestangebot besteht aus dem Verkehrswert und den Kosten der Verkehrswertermittlung. Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Erwerber.
Objektbeschreibung:
Das Grundstück befindet sich am nord-westlichen Rand des Ortsteils Beierfeld, innerhalb einer offenen Bebauung, bestehend aus Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäusern mit einer bis zu 2,5 geschossigen Bebauung.
Das Grundstück ist mit einem großteils in Fachwerkbauweise errichtetem Gebäude (Vereinsheim) mit Nebengebäuden (Garagen und Lagergebäude) bebaut. Das Baujahr des Vereinsheims wird mit ca. 1912 angegeben. Umbau und Modernisierungsmaßnahmen wurden ab ca. 1990 durchgeführt. Die Reihengaragen wurden ca. 1975 errichtet, die Einzelgarage ca. 1983. Über das Baujahr des Lagergebäudes liegen keine Angaben vor – geschätzt wird ca. 1995. Bauunterlagen dazu liegen nicht vor. Der bauliche Zustand des Vereinsheims wird als mittel eingeschätzt. Baumangel und Bauschäden sind in geringem Umfang ersichtlich. Die Ausstattung des Gebäudes wird als überwiegend einfach - mittel gekennzeichnet. Die gastronomische Einrichtung ist seit längerer Zeit ungenutzt. Eine Umnutzung des Hauptgebäudes zu einer reinen Wohnnutzung ist denkbar, da das Gebäude bereits in der Vergangenheit zumindest teilweise zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Die Reihengaragen sowie das Lagergebäude sind zum jetzigen Zeitpunkt an Dritte vermietet.
Besichtigungsberechtigung:
Die Besichtigung kann von der Straße des Sports erfolgen. Das Verkehrswertgutachten kann nach Terminabstimmung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Bau-und Liegenschaftsverwaltung/ Liegenschaften der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld unter der Tel. 03774/1532-45, E-Mail: vivien.loos@beierfeld.de. Der Ausschreibungstext ist auf der Homepage der Stadt Grünhain-Beierfeld unter www.beierfeld.de veröffentlicht.
Erforderliche Angebotsunterlagen, Fristen:
Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens zum vorgenannten
Mindestgebot, ist ausschließlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk: „Bitte nicht öffnen:
Ausschreibung/ Kaufangebot zum Flurstück 533/9 Gemarkung Beierfeld, gelegen Straße des Sports 7 in Grünhain-Beierfeld“
mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters versehen in der
Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld
Bau- und Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaften
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld
einzureichen.
Die Angebotsfrist endet am 03.07.2024 um 12.00 Uhr, es gilt das Datum des Eingangsstempels der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld. Gebote, aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.
Zuschlagserteilung, Finanzierung, Investitionsverpflichtung, Mehrerlösklausel:
Eine Haftung der Stadt Grünhain-Beierfeld in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.
Zum Nachweis der Kaufpreisfinanzierung ist mit dem Angebot eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen, die der Bankaufsicht eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz unterliegt.
Der Erwerber geht mit dem Unterzeichnen des Grundstückskaufvertrages eine Investitionsverpflichtung im Sinne Punkt IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung ein (Allgemeine Zulassung von Ausnahmen nach § 83 Absatz 4 der SächsGemO zu Sicherheiten und Gewährleistung durch Dritte), innerhalb von 5 Jahren nach Grundbucheintragung mit den Investitionen zu beginnen. Bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung ist ein Rückkaufsrecht zugunsten der Kommune zu vereinbaren, dass durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern ist. Der Weiterverkauf des Grundstückes wird in einer Mehrerlösklausel von 10 Jahren vereinbart.
Datenschutz:
Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet.