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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines bebauten Grundstückes

Die Stadt Grünhain-Beierfeld schreibt 2 noch zu vermessende Teilflächen aus folgenden Flurstücken ab sofort zum Kauf aus:

Flurstück 547/24 und 547/26 Gemarkung Beierfeld, gelegen Am Bahnhof in Grünhain-Beierfeld

Grundstücksangaben:

Gemarkung:

Beierfeld

Flurstück-Nr.

547/24

Gesamtfläche Flurstück:

2.556 m²

Größe Teilfläche:

ca. 1.100 m²

Lage:

Am Bahnhof im OT Beierfeld

Mindestgebot:

10,00 Euro/m²

Gemarkung:

Beierfeld

Flurstück-Nr.

547/26

Gesamtfläche Flurstück:

10.627 m²

Größe Teilfläche:

ca. 1.050 m²

Lage:

Am Bahnhof im OT Beierfeld

Mindestgebot:

10,00 Euro/m²

Das Mindestangebot besteht aus dem Bodenrichtwert je Quadratmeter. Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Erwerber.

Objektbeschreibung:

Das Grundstück befindet sich am nord-östlichen Rand des Ortsteils Beierfeld und ist laut Flächennutzungsplan der Stadt Grünhain-Beierfeld als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Das Grundstück ist mit einem freigezogenen Garagenhof bestanden.

Bedingungen:

Beide Flurstücksteilflächen werden nur gemeinsam veräußert. Die Garagen sind auf Kosten des Erwerbers abzubrechen und es ist mindestens eine Gewerbeeinheit zu errichten. Die Bewerber haben mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen ein Nutzungskonzept vorzulegen. Dem Bewerber wird empfohlen im Vorfeld eine Bauvoranfrage beim Referat Bauaufsicht des Erzgebirgskreises zu stellen.

Besichtigungsberechtigung:

Die Besichtigung kann von der Straße Am Bahnhof erfolgen. Weitere Auskünfte erteilt die Bau- und Liegenschaftsverwaltung/ Liegenschaften der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld unter der Tel. 03774/1532-45, E-Mail: vivien.loos@beierfeld.de. Der Ausschreibungstext ist auf der Homepage der Stadt Grünhain-Beierfeld unter www.beierfeld.de veröffentlicht.

Erforderliche Angebotsunterlagen, Fristen:

Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens zum vorgenannten Mindestgebot, ist ausschließlich in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk: „Bitte nicht öffnen:

Ausschreibung/ Kaufangebot zu Teilflächen aus Flurstücken 547/24 und 547/26 Gemarkung Beierfeld, gelegen Am Bahnhof in Grünhain-Beierfeld“

mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters versehen in der

Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld

Bau- und Liegenschaftsverwaltung/ Liegenschaften

August-Bebel-Straße 79

08344 Grünhain-Beierfeld

einzureichen.

Die Angebotsfrist endet am 03.07.2024 um 12.00 Uhr, es gilt das Datum des Eingangsstempels der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld. Gebote, aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.

Zuschlagserteilung, Finanzierung, Investitionsverpflichtung, Mehrerlösklausel:

Eine Haftung der Stadt Grünhain-Beierfeld in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Zum Nachweis der Kaufpreisfinanzierung ist mit dem Angebot eine schriftliche Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen, die der Bankaufsicht eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz unterliegt.

Der Erwerber geht mit dem Unterzeichnen des Grundstückskaufvertrages eine Investitionsverpflichtung im Sinne Punkt IX der VwV kommunale Grundstücksveräußerung ein (Allgemeine Zulassung von Ausnahmen nach § 83 Absatz 4 der SächsGemO zu Sicherheiten und Gewährleistung durch Dritte), innerhalb von 5 Jahren nach Grundbucheintragung mit den Investitionen zu beginnen. Bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung ist ein Rückkaufsrecht zugunsten der Kommune zu vereinbaren, dass durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern ist. Der Weiterverkauf des Grundstückes wird in einer Mehrerlösklausel von 10 Jahren vereinbart.

Datenschutz:

Die Stadt Grünhain-Beierfeld ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet.