Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| im Ergebnishaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 11.864.400 Euro |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf — 12.426.600 Euro |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf — -562.200 Euro |
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| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 275.000 Euro |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf — 10.000 Euro |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf — 265.000 Euro |
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| - | Gesamtergebnis auf — -297.200 Euro |
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| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0 Euro |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0 Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0 Euro |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0 Euro |
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| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf — -297.200 Euro |
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| im Finanzhaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 10.812.130 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 10.440.680 Euro |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo derGesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 371.450 Euro |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.760.430 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.520.500 Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -760.070 Euro |
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| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschussoder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge derEinzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -388.620 Euro |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 Euro |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 363.000 Euro |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -363.000 Euro |
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| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — -734.870 Euro |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
auf — 110.000 Euro
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
darf, wird auf — 1.000.000 Euro
festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf — 310 Prozent |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 450 Prozent |
| Gewerbesteuer auf — 390 Prozent |
Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO regeln sich nach der Hauptsatzung der Stadt Grünhain-Beierfeld.
Sperrvermerke
Haushaltsmittel für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen, die durch Fördermittelanteile finanziert werden, dürfen erst nach Vorliegen des entsprechenden Zuwendungsbescheides in Anspruch genommen werden.
Hinweis:
Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.
Grünhain-Beierfeld, 13.02.2023