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Der Spiegelwaldbote - Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünhain-Beierfeld
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Grünhain-Beierfeld für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  11.864.400 Euro

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf  —  12.426.600 Euro

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Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf  —  -562.200 Euro

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf  —  275.000 Euro

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  10.000 Euro

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Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf  —  265.000 Euro

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Gesamtergebnis auf  —  -297.200 Euro

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 Euro

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 Euro

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  0 Euro

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  0 Euro

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veranschlagtes Gesamtergebnis auf  —  -297.200 Euro

im Finanzhaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  — 10.812.130 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  —  10.440.680 Euro

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo derGesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  371.450 Euro

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.760.430 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.520.500 Euro

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -760.070 Euro

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschussoder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge derEinzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -388.620 Euro

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  363.000 Euro

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -363.000 Euro

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Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf  —  -734.870 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird

auf  — 110.000 Euro

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden

darf, wird auf  —  1.000.000 Euro

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  310 Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  450 Prozent

Gewerbesteuer auf  —  390 Prozent

§ 6

Weitere Festsetzungen

Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO regeln sich nach der Hauptsatzung der Stadt Grünhain-Beierfeld.

Sperrvermerke

Haushaltsmittel für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen, die durch Fördermittelanteile finanziert werden, dürfen erst nach Vorliegen des entsprechenden Zuwendungsbescheides in Anspruch genommen werden.

Hinweis:

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 Sächsischen Gemeindeordnung können in die Haushaltssatzung weitere Regelungen aufgenommen werden, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan beziehen.

Grünhain-Beierfeld, 13.02.2023

Geißler
Bürgermeister