Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
immer wieder erreichen uns Anfragen, teil von Familienmitgliedern oder auch dem Betreffenden, nach Gratulationen zu hohen Geburtstagen und Ehejubiläen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 sowie der Datenschutzverordnung im Mai 2018 kann die Gemeinde diese personenbezogenen Daten nicht ohne der Einwilligung der betreffenden Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit nennen. Viele Jubilare würden sich dennoch über einen Blumengruß, den der Bürgermeister persönlich überbringt oder auch in unserem Bürgerblatt genannt zu werden, sehr freuen.
Aus diesem Grund bitten wir in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau dazu Ihr Einverständnis mitzuteilen.