Mit Schreiben vom 21.11.2024 hat das Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt, Sachgebiet Straßenverkehrsrecht eine Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestellt. In diesem Schreiben wurde die Abordnung, also Entfernung, der Verkehrszeichen Z 274-50 („50 km/h Schild“) und Z 274-70 („70 km/h Schild“) angeordnet. Begründet wird die Entfernung der Verkehrszeichen mit der Verwaltungsvorschrift der StVO in Verbindung mit der StVO: „Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306 – „Hauptstraßenschild“) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.“. Diese Voraussetzungen sind auf der B98 nicht erfüllt und somit gilt ab sofort Tempo 50.