Durch den Freistaat Sachsen erfolgt derzeit die Festsetzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen von häuslichem Schmutzwasser für das Jahr 2023.
Abgabepflicht besteht unter anderen, wenn keine ordnungsgemäße Schlammentsorgung durchgeführt wurde oder die Abwasserbehandlungsanlage am 30. Juni des jeweiligen Veranlagungsjahres nicht mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprach. Die Anforderungen an den Stand der Technik einer Kleinkläranlage ergeben sich aus der Sächsischen Kleinkläranlagenverordnung.
Nach Eingang des Festsetzungsbescheides erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau eine Abwälzung der daraus entstandenen Aufwendungen auf die Verursacher.
Mehr Informationen unter: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6761.htm