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Bürgerblatt der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Ausgabe 3/2025
Informationen aus der Gemeindeverwaltung und dem Bauhof
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Bekanntmachung zur des Friedensrichters/der Friedensrichterin in der Gemeinde Schmölln-Putzkau gem. § 6 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG)

In der Gemeinde Schmölln-Putzkau ist die Stelle des/der ehrenamtlichen Friedensrichters(in) für 5 Jahre zu besetzen. Das Aufgabengebiet des Friedensrichters besteht u.a. im vorgerichtlichen Schlichten von Auseinandersetzungen nachbarschaftlicher Art und soll den Streitparteien die Möglichkeit geben, sich kostengünstig zu einigen. Ferner werden bürgerliche Rechtstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, Ansprüche gegen die Verletzung der persönlichen Ehre im Schlichtungsverfahren durchgeführt.

Interessierte Einwohner an dieser Aufgabe sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Bürger die im Schiedsstellenbereich Schmölln-Putzkau wohnen und welche Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 7. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, einzureichen. Gern auch per E-Mail an: info@schmoelln-putzkau.de (PDF-Datei).

Nähere Auskünfte über das Amt des/der Friedensrichters(in) erhalten interessierte Einwohner unter der Tel. Nr. 03594/7711-19 in der Gemeindeverwaltung.

Der/Die Friedensrichter(in) wird vom Gemeinderat gewählt und bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat.

Wünsche
Bürgermeister