Die Vorschlagsliste der Stadt Teuchern für die Schöffen der Amtsgerichte und des Landgerichtes Halle kann in der Woche vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 in der Stadt Teuchern, Markt 21, Haupt- und Ordnungsamt in 06682 Teuchern zu den nachfolgenden Zeiten:
| Montag: | nach Vereinbarung | ||
| Dienstag: | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | von 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | von 9.00 bis 12.00 Uhr | und | von 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | nach Vereinbarung | ||
| Freitag: | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Gegen die Schöffenvorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, daher in der Zeit vom 29.05.2023 bis zum 02.06.2023, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste eine Person aufgenommen worden ist, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durfte oder nach §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollte.