Titel Logo
Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 10/2023
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

Stadt Teuchern

Öffentliche unbefristete Stellenausschreibung

Sachbearbeiter/in Steuern und Abgaben (m/w/d)

Die Stadt Teuchern schreibt die Stelle „Sachbearbeiter/in Steuern und Abgaben““ aus.

Es handelt sich um eine unbefristete Beschäftigung ab 01.08.2023. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD (VKA). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

.

Bearbeitung Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer

.

Widerspruchsbearbeitung zu Steuerangelegenheiten

.

Erstellung gemeindlicher Steuersatzungen

.

Haushaltsplanung

.

Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Steuern

.

Steuerstatistik und Prognose

.

Bearbeitung von SEPA-Lastschriftmandaten

Unsere Anforderungen an Sie:

Zur Erfüllung dieser Tätigkeit benötigen Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. einen vergleichbaren Abschluss. Von Vorteil wären Praxiserfahrungen im Bereich Steuern sowie im Haushaltsprogramm H&H pro Doppik. Außerdem sollten Sie über eine hohe Kommunikationsbereitschaft verfügen, im Umgang mit Menschen geübt sein und selbstbewusst auftreten. Fundierte EDV-Kenntnisse insbesondere in den gängigen Office-Anwendungen sollen vorhanden sein.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 31.05.2023 an die

Stadt Teuchern

Personalamt - Kennwort SB Steuern und Abgaben

Markt 21

06682 Teuchern

oder per E-Mail an personalamt@stadt-teuchern.de

In das Auswahlverfahren fließen nur die Nachweise ein, die der Bewerbung beiliegen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Eingang Ihrer Bewerbung wird nicht schriftlich bestätigt. Die mit der Bewerbung einhergehenden möglichen Kosten werden nicht erstattet. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personen-bezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.

Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen können von den Bewerber/n/innen binnen eines Monats nach Verfahrensabschluss auf eigenen Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet.

Schneider
Bürgermeister