Die Amtszeit des Senioren- und Behindertenbeirates richtet sich nach der Dauer der Legislaturperiode des Stadtrates und endet somit am 30.06.2024.
Beiratsmitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Beiratsmitglieder sollten in der Einheitsgemeinde Teuchern wohnen oder die Bevölkerungsgruppe der Senioren und / oder Behinderten vertreten.
Es wird daher um Vorschläge für die Besetzung des Senioren- und Behindertenbeirates, bzw. Ihre schriftliche Bewerbung bei der Stadt Teuchern, Markt 21 in 06682 Teuchern
bis spätestens zum 30.06.2024 gebeten.
Aus dem Vorschlag für einen Bewerber oder Bewerberin muss hervorgehen, dass deren Einverständnis vorliegt.