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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 10/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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  Änderung der Verkehrsführung in der Innenstadt von Teuchern

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 nach Abstimmung mit dem Ortschaftsrat und den Regionalbereichsbeamten nachfolgende Verkehrsbeschilderung beschlossen.

Die Änderung der Verkehrsführung in der Innenstadt Teuchern soll zur Sicherheit des Schulweges und der Verkehrsberuhigung im Steinweg beitragen sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Regelungen zum Umsatzsteuergesetz.

Bezugnehmend auf diese Aufgabe wurde durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Absprache und Übereinkunft mit dem Bürgermeister, den Ortsbürgermeister und dem Ortschaftsrat das nachfolgende Verkehrskonzept erstellt.

Gefordert war, die Durchfahrt zwischen Oberstraße und Markt zuzulassen, um weitere Parkplätze zu schaffen.

Es wurde dabei die gesamte Verkehrsführung (Baderstraße, Steinweg, Unterm Berge Bachseite, Markt, Oberstraße) betrachtet.

1.) Straße Markt 18 u. a.

Die Straßenführung von der Bahnstraße zur Straße des Friedens, als Einbahnstraße, wäre beizubehalten.

2.) Steinweg

Der Steinweg soll seiner Bestimmung, als Schutzzone für den Schülerverkehr, zugeführt werden.

Dies wird erreicht durch eine Sackgasse, sodass nur noch Fußgänger den Steinweg komplett passieren können. Die Einbahnstraßenregelung wäre für die Anwohner und den Lieferverkehr aufzuheben.

Die Sackgassenlösung ist notwendig, um den durchfahrenden Verkehr zu unterbinden und damit den Erfordernissen eines verkehrsberuhigten Bereiches zu genügen, der einen Gelegenheitsverkehr erfordert.

Die komplette Sperrung für den Durchgangsverkehr soll hinter der Einfahrt zur Firma Kloss (öffentlicher Weg entlang der Schule) bis zur Baderstraße erfolgen, um hier eine wirkliche Schutzzone für die Grundschüler zu erlangen.

Die Rettungswege werden hiervon nicht beeinträchtigt.

Der Anlieferverkehr, bis 5 m Länge, kann an dem öffentlichen Weg entlang der Schule, der zugleich die Ausfahrt für die Anlieger darstellt, wenden.

Die Parkplätze vor der Schule wären dann einzuziehen, womit die im Oktober 2021 eingerichtete Hol- und Bringezone am Platz an der Mühlstraße auch ihre Berechtigung nicht verlieren würde.

Positiv ist, dass es mit der Sackgassenregelung keiner Ausnahmegenehmigung für die Anwohner bedarf.

Weiterhin würde die Sichtachse zur Kirche hin (durch Begrünung) aufgewertet werden, diese Maßnahme würde auch positiv für das Stadtklima sein.

Anmerkung: Der zeitliche Aufwand beim Durchfahren des Steinwegs mit ordnungsgemäßer Geschwindigkeit dauert genauso lang, wie die Fahrtroute über die Straße des Friedens und Unterm Berge.

3.) Baderstraße

Die Verkehrsrichtung der Baderstraße wird umgekehrt.

Das bedeutet, von der Bahnstraße würde diese als verkehrsberuhigter Bereich in Richtung Steinweg verlaufen. Die Baderstraße wird dann auf den Steinweg mit einer Zwangsrichtung nach links aufbinden.

Die weitere Verkehrsführung bleibt wie bisher, zur L 190 Unterm Berge, bestehen.

Die Vorteile dieser Lösung sind:

Der Fahrverkehr hätte die gleiche Richtung wie die Fußgänger des Schulverkehrs, insbesondere die schützenswerten Grundschüler.

An der Querverbindung entlang des Schellbaches würden gefährliche Situationen vermieden werden, da der Fahrverkehr hinter den Fußgängern, angepasst mit Schrittgeschwindigkeit, fahren muss.

Gefährlichen Situationen direkt vor der Schule, durch Vollbremsungen der Autofahrer, würden nicht mehr vorkommen.

Die Parkplätze der Sparkasse würden von den Kunden mehr genutzt werden, ev. entfällt dann das Gehwegparken vor dem Rathaus.

Die Bausubstanz der Bahnstraße 2 (Problematik analog Fam. Wahren aus der Goethestraße) geschützt werden, da die enge Durchfahrt frühzeitig erkennbar wäre.

Ein weiterer Vorteil wäre die Möglichkeit des beidseitigen Parkens in der Baderstraße, sodass hier zentrumsnah ca. 4 Parkplätze geschaffen werden könnten.

Da durch die neue Verkehrsführung die Ausfahrt aus der Baderstraße entfällt, entstehen an dem Kreuzungsbereich Bahnstraße/ Markt keine gefährlichen Situationen mehr.

Der Gehweg vom Parkplatz An der Mühlstraße durch den Park zur Baderstraße würde sicherer werden, da man die Gefahr, als Fußgänger, in Sichtrichtung Stadt erkennen würde. Aus der Richtung Markt wäre der Verkehr gezwungen Schrittgeschwindigkeit hinter dem Fußgänger herzufahren.

4.) Unterm Berge L 190

Wird das VZ 286 durch VZ 283 zu ersetzt, um zu verhindern, dass Eltern ihre Kinder an der L 190 aus dem Auto und im Kurvenbereich die L 190 queren lassen.

5.) Unterm Berge, Parallelstraße Bachseite

Dieser Bereich soll mit VZ 325 beschildert werden, da hier alle Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Es mangelt an der vorgeschriebenen Fahrbahnbreite. Es ist kein Gehweg vorhanden und im überwiegenden Fall nutzt nur der Anliegerverkehr die Straße, also Durchgangsverkehr ist nicht gegeben.

Parkplätze sind ausgewiesen.

6.) Öffnung Markt

Aufgrund der bisherigen Ausführungen ist es sinnvoll die Verkehrsführung als eine Art Ringverkehr zu gestalten.

Das bedeutet, das Teilstück Markt 1-3 als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Oberstraße auszuschildern. Dadurch würde sich die Möglichkeit des beidseitigen Parkens eröffnen. Hier könnten 3 zusätzliche Parkplätze geschaffen werden.

Die Oberstraße bleibt in ihrer Verkehrsführung so erhalten. Das VZ 325 soll erst in der Höhe des Zentrals aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für die vg. Beschilderung vorher nicht gegeben sind.

Der Verkehr wird nunmehr als Einbahnstraße in Richtung Pavillon geführt werden (vom Markt 5 zum Markt 7). Die Fahrbahnbreite ist mit 3,90 m im Rahmen einer Beschilderung mit VZ 325 tragbar.

Aus der Fahrtrichtung Oberstraße bliebe die Zufahrt an der Linde für Marktbeschicker zu erhalten.

Der weiterführende Verkehr würde die vor dem Rathaus befindlichen Parkmöglichkeiten und den Automaten frühzeitig erkennen können und das Kfz dort abstellen, was eine sinnvolle Parkplatzbewirtschaftung mit sich bringen würde. Sofern dort keine Parkmöglichkeiten frei sind, könnte auf den hinteren kleinen Parkplatz am Rathaus ausgewichen und wenn notwendig in alle Richtungen weitgefahren werden.

Eine umgekehrte Straßenführung (Einbahnstraße) würde dazu führen, dass man keine kurze Möglichkeit hat, wieder auf den hinteren Parkplatz zu gelangen. Ein Begegnungsverkehr, wie bisher, ist nicht zu empfehlen, da dieser zu unfallträchtig wäre.

Zudem würde der Verkehr, von der Oberstraße kommend, keine Möglichkeit haben, auf die Parkplätze am Markt zu gelangen.

An der Ausfahrt zur Bahnstraße, also dort, wo derzeit gegenüber vom Asia Lotus verkehrswidrig geparkt wird, könnten 6 bis 8 weitere Parkplätze geschaffen werden. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung wäre dies möglich.

Es ist anzumerken, dass egal, wie der Verkehr geführt wird, das Teilstück zwischen Nr. 5 und 7 beruhigt werden muss, um einen gefahrlosen Fußgängerverkehr zwischen Markt und Apotheke/Ärztehaus zu gewährleisten.

In Summe bestünde die Möglichkeit zentrumsnah weitere 15 Parkmöglichkeiten zu schaffen, ohne dass der Markt in seiner Gestalt und Funktion beeinträchtigt wird.

Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes soll bis zum Schulbeginn erfolgen.