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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 10/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52 bis 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ mit, dass in der Zeit von

16. Juni 2025 bis Ende Dezember 2025

die erforderliche Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden. Die Mahd erfolgt mit Freischneidern, der Mähraupe und dem Schlepper mit Frontschlegler.

Hinweise:

1.

Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Uferstrecken zu dulden haben. Ebenso ist zu dulden, dass eventueller Aushub auf den anliegenden Grundstücken eingeebnet wird. Anlagen oder Hindernisse wie auch Einleitungen in und an den Gewässern können Mehrkostenforderungen nach sich ziehen. Anlieger, Hinterlieger oder Nutzer von Gewässern werden ersucht, Ufer und Gewässer für die Unterhaltungsarbeiten freizuhalten.

2.

Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Jährlich wiederkehrende Arbeiten wie die Böschungsmahd werden aufgrund der tatsächlichen Bedingungen wie Hydraulik, Erreichbarkeit, Witterung oder Technologie zeitlich durch den UHV „Weiße Elster“ eingeordnet. Es besteht kein Grund zur Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten worden sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt nicht!

gez. Antje Klenke
Geschäftsführerin UHV „WE“