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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 11/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Zweckverband Erholungspark Mondsee

Beschluss-Nr. 2/2024

Gegenstand der Vorlage:

Beschluss Entgeltordnung ab 01.04.2024

Grundlage:

KVG LSA, EigBG, Verbandssatzung

Berichterstatter:

Verbandsgeschäftsführerin

Begründung:

Die Überarbeitung der Entgeltordnung war u.a. aus folgenden Gründen notwendig:

1.

Redaktionelle Änderungen

2.

Aufnahme neuer Entgelte

3.

Erforderliche Erweiterung bzw. Neufassung der Erläuterungen zu einzelnen Entgelten.

Anlage: Entgeltordnung 2024 für den Zweckverband Erholungspark Mondsee

Beschlusstext:

Aufgrund der §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA 2014, 288) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. S. 446) in ihren jeweils zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassungen sowie § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Erholungsparks Mondsee vom 19. November 2018 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 27.03.2024 die diesem Beschluss als Anhang beigefügte Entgeltordnung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsmitglieder:

3 mit

6 Stimmen

davon anwesend

3 mit

6 Stimmen

Ja-Stimmen:

6 Stimmen

Nein-Stimmen:

0 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

Hohenmölsen, 27.03.2024

C. Holzhausen
Verbandsgeschäftsführerin