Nach der tödlichen Bienenattacke auf eine Rentnerin in Hohenmölsen (die Mitteldeutsche Zeitung berichtete darüber), meldeten sich Bürger der Ortschaft Nessa und berichteten von aggressiven Bienen und Angriffen auf Spaziergänger und Radfahrer.
Das Problem wurde von der Ortsbürgermeisterin in der Stadtratssitzung am 23.05.23 angesprochen.
Der Grund dafür waren die am Rapsfeld an der Industriegebietserschließungsstraße aufgestellten Bienenkästen eines Wanderimkers.
Kritisiert wurde die unmittelbare Aufstellung der Bienenstöcke, kaum zehn Meter von der Straße entfernt.
Eine Nachfrage beim Veterinäramt des Burgenlandkreises ergab, dass die Anzeige des Wanderimkers über den Gesundheitszustand der Bienen erfolgte.
Auf den Standort der Bienenkästen haben das Veterinäramt als auch das Ordnungsamt der Stadt keinen Einfluss. Hier gelten die Bestimmungen des Zivilrechts. Der Imker muss sich mit dem Grundstückseigentümer über das Aufstellen der Bienenkästen einigen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, der Imker an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie die Zahl der Bienenvölker gut sichtbar anzubringen hat.
Aufgrund der Beschwerden über die Bienenangriffe wurde durch das Veterinäramt veranlasst, dass der Besitzer ein Warnschild vor den Kästen aufstellt.
Wo finden Sie Hilfe, wenn sich ein Bienenschwarm bei Ihnen niedergelassen hat?
Honigbienen gelten zivilrechtlich als Wildtiere und nicht als Haustiere. Sie fallen daher auch nicht unter die Regelungen des Fundrechts.
Zum Einfangen eines Bienenschwarms darf ein Imker fremde Grundstücke betreten. Das sogenannte Schwarmrecht in den §§ 961-964 des BGB regelt die Rechte der Imker, wenn sie einen eigenen oder einen fremden Schwarm einfangen wollen. So dürfen Imker dazu durchaus fremde Grundstücke betreten. Wenn dadurch Schäden entstehen, muss der Imker allerdings haften oder seine Imkerversicherung bemühen.
Solange ein Imker einen Schwarm verfolgt, der aus einer seiner Beuten ausgezogen ist, bleibt er Eigentümer des Schwarms. Findet man einen herrenlosen Schwarm, so darf man sich diesen aneignen. Eine Wolke aus Tausenden Bienen kann auf den ersten Blick durchaus bedrohlich wirken, dennoch sind sie in der Regel keine Bedrohung, denn schwärmende Bienen sind besonders friedlich.
Sie haben sich vor ihrem Auszug mit Honig vollgepumpt, und ein voller Magen stimmt nicht nur Menschen friedlich. Nahrung, Brut, das Dach überm Kopf – schwärmende Bienen haben fast alles hinter sich gelassen, was sich zu verteidigen lohnt. Das entspannt zusätzlich.
Wenn eine Biene sticht, wird dabei nahezu immer ihr Stachel mitsamt Giftblase herausgerissen und sie stirbt. Daher setzen Bienen ihren Stachel nur im äußersten Notfall ein, etwa, wenn man sie versehentlich quetscht.
Wilde Honigbienenvölker, die ohne menschliche Betreuung auskommen müssen, haben wegen Behausungs- sowie Futtermangel wenig Überlebenschancen. Jeder Schwarm, der somit ausfliegt und nicht eingefangen sowie betreut wird, wird zumeist nicht lange überleben. Aus diesem Grund sollten die Schwärme unbedingt gesichert bzw. eingefangen werden.
Bitte wenden Sie sich daher an einen Imker!
z. B.: den Imkerverein Teuchern und Umgebung 1873 e. V.
Vorsitzender: Karl-Heinz Rudolf
Telefon (034445) 90535
Stellv.: Sven Hellriegel Mobiltelefon (0172) 3565323
E-Mail E-Mail: svenhellriegel@aol.com
Homepage: www.Imkerverein-teuchern.de
Interessant zu wissen:
Der Wert der Bestäubungsleistung übertrifft den der Honigproduktion um das 10- bis 15-fache. Auch die Zahlen zum Mehrertrag der einzelnen Kulturen sprechen für sich. In verschiedenen Studien wurde beispielsweise ermittelt, dass die Erträge bei Raps und Erdbeeren durch Bienenbestäubung um etwa 25 Prozent steigen. Bei Äpfeln sind Ertragssteigerungen von über 60 Prozent möglich, bei Birnen über 80 Prozent und bei Sonnenblumen sogar bis zu 180 Prozent. Darüber hinaus verbessert sich häufig auch noch die Fruchtqualität.