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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 12/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Stellenausschreibung

In der Einheitsgemeinde Teuchern ist die hauptamtliche Stelle

des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin (m/w/d)

im Wege der Direktwahl zum 01.02.2025 zu besetzen.

Die Wahl des/der Bürgermeister/s/in findet am 20.10.2024 statt. Sollte kein/e Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 17.11.2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber/n/innen mit den meisten Stimmen statt.

Das Gebiet der Einheitsgemeinde Teuchern erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 81 km², auf der ca. 8.000 Einwohner leben. Die Einheitsgemeinde besteht aus den Ortschaften Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Teuchern und Trebnitz.

Gemäß § 61 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der/die Bürgermeister/in von den wahlberechtigten Bürger/innen der Einheitsgemeinde Teuchern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt /KWG LSA) für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit Amtsantritt.

Der/die Bürgermeister/in ist Beamter/Beamtin auf Zeit und leitet als Hauptverwaltungs-beamt/er/in die Gemeindeverwaltung. Er/sie vertritt und repräsentiert die Stadt Teuchern. Das Amt des/der Bürgermeister/s/in ist nach Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) in die Besoldungsgruppe A15 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach §§ 6 und 7 KomBesVO gewährt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 (2) KVG LSA wird hingewiesen.

Wählbar zum/zur Bürgermeister/in sind gemäß § 62 KVG LSA Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz und Staatangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die Altersgrenze nach § 39 (1) S.1 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA - Vollendung 67. Lebensjahr) erreicht haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten. Bewerber/innen dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Mit der Bewerbung haben Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gemäß § 38a (2) Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b KWO LSA (zu § 38a Abs. 2 KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

1.

ein formloses und handschriftlich unterschriebenes Bewerbungsschreiben mit Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung

2.

einen tabellarischen Lebenslauf

Die schriftliche Einreichung der Bewerbung erfolgt auf der Grundlage des § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Nach § 30 (3) KWG LSA muss die Bewerbung für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in von mindestens 1 v.H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten der Stadt Teuchern (=67 Unterstützungsunterschriften) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; § 21 Abs. 9 S. 5,6,8 und 9 KWG LSA gilt entsprechend. Somit sind mindestens 67 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beizubringen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Gemeindewahlleiterin abzufordern.

Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften gemäß § 30 (3) KWG LSA befreit.

Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt § 21 (10) KWG LSA entsprechend, wenn für die Person eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Ein/e gemeinsame/r Bewerber/in nach § 30 Abs. 2 S. 2 KWG LSA bedarf keiner Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens für eine der beteiligten Parteien oder Wählergruppen § 21 (10) KWG LSA zutrifft. Die Niederschrift über die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

Weiterhin ist der Bewerbung eine Bescheinigung der Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 9 KWO LSA der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

Die notwendigen Formblätter erhalten Sie bei der Gemeindewahlleiterin, Markt 21 in 06682 Teuchern.

Die schriftliche Bewerbung um die Stelle des/der Bürgermeister/s/in sind mit den erforderlichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Wählbarkeitsbescheinigung, ggf. Unterstützungsunterschriften oder Unterstützungserklärung einer Partei oder Wählergruppe mit Niederschrift über die Mitgliederversammlung ggf. eidesstattliche Versicherung für Wahlbewerber anderer Mitgliedsstaaten der EU) in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:

Stadt Teuchern

Gemeindewahlleiterin

Kennwort: Bürgermeisterwahl

Markt 21

06682 Teuchern

Die Einreichungsfrist beginnt am 07.06.2024 und endet am 13.08.2024 um 18 Uhr. Eine Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung zurückgezogen werden. Später eingereichte Bewerbungen sowie Rücknahmen von Bewerbungen können nach der Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.

Über die Zulassung der Bewerber/innen entscheidet der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 14.08.2024. Die zugelassenen Bewerber/innen erhalten die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 03.09.2024 den Wählern vorzustellen.

gez. Erben
Gemeindewahlleiterin