Hiermit fordere ich gemäß § 5 Abs. 2 Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 bis 3 LWO und § 26 Abs. 2 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) die im Wahlgebiet der Stadt Teuchern vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte als Mitglieder für die in der Stadt Teuchern zu bildenden Wahlvorständen für die Landtagswahl am 6.9.2026 vorzuschlagen.
Der Wahlvorstand besteht jeweils aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer sowie Beisitzern. Gemäß § 8 Abs. 2 LWO sind die Mitglieder der Wahlvorstände ehrenamtlich tätig. Nach § 8 Abs. 3 LOW können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben. Ich weise auf die Pflicht zur Übernahme eines Wahlehrenamtes gem. §§ 48, 49 LWG hin.
Die Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände sind im Wahlamt der Stadt Teuchern einzureichen:
Stadt Teuchern
Wahlleiterin
Markt 21
06682 Teuchern
elektronisch: Wahlen@stadt-teuchern.de
M. Schneider
Bürgermeister
Wahlhelfer gesucht
Sehr geehrte Wahlberechtigte,
am Sonntag, dem 06.09.2026 findet die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt.
Wie auch in der Vergangenheit bedarf es am Wahltag der Unterstützung durch ca. 75 ehrenamtliche Wahlhelfer in unseren 11 Wahlvorständen.
Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer/innen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.
Wenn Sie als Wahlhelfer/in die Durchführung der Wahl unterstützen möchten, melden Sie sich bitte: Tel. 034443/52115 oder elektronisch: Wahlen@stadt-teuchern.de
Abschließend noch ein Hinweis an alle Wahlberechtigten:
Bitte prüfen Sie regelmäßig die Beschriftung Ihres Briefkastens! Nur bei einer ordnungsgemäßen und gut lesbaren Beschriftung ist es möglich, dass die Wahlbenachrichtigung ohne Problem zugestellt werden kann.