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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 12/2026
Ortschaft Gröben
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Jagdgenossenschaft Gröben

Entsprechend der Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.07.2005; § 10 Abs. 2 wird folgender Beschluss öffentlich bekannt gegeben:

Beschluss Nr. 02-2023

Der Reinertrag der Jagd wird nicht verteilt.

Hesselbarth
Vorstand