Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 12/2026
Ortschaft Gröben
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Jagdgenossenschaft Gröben
Entsprechend der Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.07.2005; § 10 Abs. 2 wird folgender Beschluss öffentlich bekannt gegeben:
Beschluss Nr. 02-2023
Der Reinertrag der Jagd wird nicht verteilt.
Hesselbarth
Vorstand