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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 13/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bekanntmachung der Festsetzung zum Wirtschaftsplan 2025

Auf Grund der §§ 100 bis 102 der KVG LSA vom 17.06.2014 in der z.Z. gültigen Fassung, der §§16 ff EigBG und §§ 3ff EigBVO sowie § 16 Abs.1 GKg LSA, in den jeweils gültigen Fassungen, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes in der Sitzung am 16.01.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzt:

§ 1 – Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2025 wird hiermit festgesetzt:

1.

Im Erfolgsplan

a)

die Erträge mit  —  776.172 €

b)

die Aufwendungen mit  —  763.006 €

c)

der Jahresüberschuss mit  —  13.166 €

2.

Im Vermögensplan

a)

Finanzierungsmittel  —  410.560 €

b)

Finanzierungsbedarf  —  341.542 €

§ 2 – Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf:  —  0,00 €

§ 3 – Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird festgesetzt auf: — 220.000 €

§ 4 – Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf:  —  102.000 €

§ 5 – Umlagen

Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird eine Verbandsumlage entsprechend der prozentualen Aufteilung der Verbandssatzung erhoben. Davon entfallen auf die Mitglieder:

1.

Stadt Hohenmölsen  —  57.514 €

2.

MIBRAG GmbH  —  57.514 €

3.

Stadt Teuchern  —  832 €

Hohenmölsen, 26.05.2025

Kirsten Reichert | Verbandsgeschäftsführerin

Bekanntmachung der Festsetzung zum Wirtschaftsplan 2025

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan enthält keine durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises genehmigungspflichtigen Teile.

Der Wirtschaftsplan gilt gem.§16 Abs.1 GKG LSA i.V.m. § 100 Abs.1 Satz 2 KVG LSA für das Wirtschaftsjahr und tritt nach seiner öffentlichen Auslegung rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Er liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA sowie § 15 Abs.4 EigBG mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 01.07.2025 bis 15.07.2025 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee, Sonnenweg 1 in 06679 Hohenmölsen zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr.

Gem. § 16 Abs.1 GKG LSA i.V.m. § 102 Abs.2 Satz 1 KVG LSA wird der Wirtschaftsplan 2024 erst nach der öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung rechtswirksam.

Hohenmölsen, 26.05.2025

Kirsten Reichert
Verbandsgeschäftsführerin