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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 14/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bekanntmachung

Stadt Teuchern, den 20.06.2025

Bekanntmachung

über die Auslegung/Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben „IAW-Industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen-Anhalt "

betroffene Gemarkungen:

-

Spergau (Stadt Leuna, Landkreis Saalekreis),

-

Wengelsdorf und Großkorbetha (Stadt Weißenfels, Landkreis Burgenlandkreis),

-

Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz (Stadt Bad Dürrenberg, Landkreis Saalekreis) und

-

Prittitz (Stadt Teuchern, Landkreis Burgenlandkreis)

I.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 08.05.2025 (Az.: 308.6.5-32342-1 - F3.23) wurde der Plan für das o. g. Vorhaben gemäß §§ 43 Abs. 1 Ziffer 5, 43l Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 VwVfG LSA festgestellt.

Vorhabenträgerin ist die Stadtwerke Leipzig GmbH.

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses.

II.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen können auf der Internetseite https://lsaurl.de/PlanfeststellungLVwA (bitte so in den Browser eingeben) oder auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (Startseite -> Das LVwA Wirtschaft, Bauwesen + Verkehr -> Planfeststellung -> Aktuelle Planfeststellungsverfahren)

in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025 eingesehen werden.

Zusätzlich liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen

vom 30.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025

in der Stadt Teuchern zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen sind einsehbar in der Stadtverwaltung Teuchern, Bauamt im Rathaus (EG), Markt 21, 06682 Teuchern während folgender Zeiten:

Dienstag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Mittwoch:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag:

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Der Planfeststellungsbeschluss wird der Vorhabenträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, individuell zugestellt (§ 74 Abs. 4 VwVfG).

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

III.

Gegenstand des Vorhabens

Das geplante Vorhaben „IAW – Industrielle Abwärme – Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse zwischen Leuna und Kulkwitz, Abschnitt Sachsen-Anhalt“ umfasst die Verlegung einer Gashochdruckleitung von Leuna bis an die Landesgrenze zu Sachsen (ca. 14 km) mit einer Leitungsdimension von DN 400 und einem Auslegungsdruck von 63 bar inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen (Kabelschutzrohre, zwei Absperrstationen mit Ausbläser).

Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses

Der Planfeststellungsbeschluss stellt den Plan für das oben genannte Vorhaben fest.

Der Beschluss enthält zahlreiche Schutzmaßnahmen, Auflagen und sonstige Regelungen. Diese dienen u. a. dem Schutz von Natur und Landschaft, dem Schutz vor Baulärm und Erschütterungen sowie dem Schutz weiterer öffentlicher und privater Belange.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümern wird von der auslegenden Stelle oder der Planfeststellungsbehörde des Landesverwaltungsamtes auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.

Der Vorhabenträgerin wurden natur- und landschaftspflegerische, wasserrechtliche, denkmalrechtliche sowie fischereirechtliche Genehmigungen und Befreiungen erteilt.

Im Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.

Der Beschlusses ist sofort vollziehbar.

IV.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet:

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt,

Breiter Weg 203 – 206 in 39104 Magdeburg

erhoben werden.

Der Kläger muss sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Welche Bevollmächtigten dafür zugelassen sind, ergibt sich aus § 67 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Präsidenten, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach dieser Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn der Kläger die Verspätung genügend entschuldigt. Dies gilt nicht, wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Klägers zu ermitteln. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.

Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat keine auf-schiebende Wirkung. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) gegen die getroffene Entscheidung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses bei dem angegebenen Gericht gestellt und begründet werden.

M. Schneider
Bürgermeister