Veröffentlichung des Entwurfs zur 2. Änderung des Teil-FNP der Stadt Teuchern und Ergänzung um die Ortschaften Gröben und Trebnitz, zur 1. Änderung des Teil-FNP Deuben, zur 1. Änderung des Teil-FNP Gröben, zur 1. Änderung des Teil-FNP Krauschwitz, zur 1. Änderung des Teil-FNP Nessa, zur 1. Änderung des Teil-FNP Prittitz
Der Stadtrat der Stadt Teuchern hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 mit Beschluss-Nr.: 47-06/2025 den Entwurf zur 2. Änderung des Teil-FNP der Stadt Teuchern und Ergänzung um die Ortschaften Gröben und Trebnitz, zur 1. Änderung des Teil-FNP Deuben, zur 1. Änderung des Teil FNP Gröben, zur 1. Änderung des Teil-FNP Krauschwitz, zur 1. Änderung des Teil-FNP Nessa, zur 1. Änderung des Teil-FNP Prittitz in der Fassung vom April 2025 sowie die Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums gebilligt und den Plan einschließlich Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Entwurf zur Änderung und Ergänzung der o. g. Teilflächennutzungspläne einschließlich Umweltbericht wird
vom 23. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025
unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Teuchern veröffentlicht:
https://ogy.de/Bekanntmachung
http://www.teucherner-land.de/bekanntmachungen/index.php
Die Unterlagen können auch im Internet über den Sachsen-Anhalt-Viewer
(https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/ index.html?lang=de)
eingesehen werden.
Ergänzend besteht im genannten Zeitraum während folgender Zeiten die Möglichkeit, den Entwurf der Planung mit der Begründung einschließlich Umweltbericht im Bauamt der Stadt Teuchern, Markt 21, Zimmer 16 in 06682 Teuchern einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
| Montag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Donnerstags: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Außerhalb der Sprechzeiten können Termine nach vorheriger Terminabsprache unter der Nummer 034443/52147 bzw. info@stadt-teuchern.de vereinbart werden.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollten per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:
bauamt@stadt-teuchern.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können in der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
| Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |
| • | Umweltbericht als Teil B der Begründung vom April 2025 |
| Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Darstellung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen von Eingriffen in den Naturhaushalt |
| • | Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 27.05.2024 (untere Naturschutzbehörde) |
| Hinweise auf noch fehlenden Umweltbericht und noch nicht definierte Ausgleichsflächen sowie auf fehlende Schutzobjekte und geschützte Flächen, Hinweis auf vorliegende Landschaftspläne, redaktionelle Hinweise zur Übernahme der Darstellungen der fortgeltenden FNP |
| • | Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 27.05.2024 (UVP-Stelle) |
|
| Hinweise zur UVP-Pflicht |
| • | Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 27.05.2024 (untere Forstbehörde) |
| Hinweise zur Abgrenzung der Waldflächen |
| • | Stellungnahme der Autobahn GmbH vom 02.05.2024 |
| Hinweis, dass landschaftspflegerische Maßnahmen der Autobahn GmbH berührt sind |
| • | Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde vom 16.05.2024 |
|
| Informationen zu berührten Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten |
| Auswirkungen auf Boden, Fläche und Wasser | |
| • | Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens |
| • | Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 19.06.2024 |
| Hinweis auf Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und auf die Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen, |
| • | Stellungnahme der LMBV vom 28.05.2024 |
|
| Informationen zu Flächen mit Bodenbelastungen |
| • | Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 27.05.2024 (untere Abfall- und Bodenschutzbehörde) |
| Hinweise zu Bodenbelastungen |
| • | Stellungnahme des BUND vom 22.05.2024 und der Bürgerinitiative gegen das interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet Burgenlandkreis (undatiert) sowie weiterer Bürger |
|
| Kritik an der geplanten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für das interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet an der A 9/B 91 |
| • | Stellungnahme der Naturfreunde Deutschlands vom 21.05.2024 |
|
| Kritik an der geplanten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für das interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet an der A 9/B 91 |
| • | Stellungnahme der Landwirtschafts-GmbH Osterland vom 23.05.2024 |
| Kritik an der geplanten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für das interkommunale Industrie- und Gewerbegebiet an der A 9/B 91 |
| Auswirkungen auf Luft und Klima | |
| • | Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas |
| Auswirkungen auf das Landschaftsbild | |
| • | Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung |
| Auswirkungen auf den Menschen | |
| • | Umweltbericht mit Ermittlung von Lärmbelastungen und Luftverschmutzungen sowie Bewertung der Belastungen für den Menschen, Ausführungen zur Erholungseignung der Flächen |
| Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter | |
| • | Umweltbericht mit Ermittlung und Bewertung der durch die Planung berührten Kultur- und Sachgüter, |
| • | Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 06.06.2024 |
| mit Informationen zu den Fundstellen archäologischer Kulturdenkmale im Stadtgebiet |
Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen und die Stellungnahmen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Stadt Teuchern, den 05.06.2025