Aufgrund des § 56 Wassergesetz des Landes Sachsen – Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374) der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen – Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712, hat der Stadtrat der Stadt Teuchern in seiner Sitzung vom 22.04.2025 die folgende Satzungsänderung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ und „Weiße Elster“ beschlossen:
(1) Anlage 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
ANLAGE 1
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Umlegung der Mitgliedsbeiträge der Unterhaltungsverbände (UHV) „Mittlere Saale – Weiße Elster“ und „Weiße Elster“, für die Stadt Teuchern (Umlagesatzung).
(1) Gemäß § 7 Absatz 1 der oben genannten Satzung beträgt der Beitragssatz in dem Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes UHV „Mittlere Saale – Weiße Elster“ für das Jahr 2024 – 11,14 EUR/ha. Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2024 - 5,88 Euro/ha.
(2) Gemäß § 7 Absatz 2 der oben genannten Satzung beträgt der Beitragssatz in dem Ver-bandsgebiet des Unterhaltungsverbandes UHV „Weiße Elster“ für das Jahr 2024 - 12,97 EUR/ha. Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2024 – 19,39 Euro/ha.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Teuchern, den 23.04.2025