Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Teuchern zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 01.12.2023 bis 12.01.2024 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Teuchern befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 19.01.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Stadt Teuchern, Rathaus, Zimmer 16, Markt 21 in 06682 Teuchern
| Zeiten der öffentlichen Auslegung: | |
| Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter der Nummer 034443/52147.
Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.
Sie haben bis zum 30.08.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Teuchern, Markt 21 in 06682 Teuchern oder per E-Mail an bauamt@stadt-teuchern.de – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.