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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 15/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bekanntmachung der Stadt Teuchern Beschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 15 „Wohnbebauung in der Kleingärtnerstraße“

Der Stadtrat der Stadt Teuchern hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 15 „Wohnbebauung in der Kleingärtnerstraße“ in Teuchern, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 44-06/2024) sowie deren Begründung mit dem Baugrundgutachten vom 02.11.2017 und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom November 2018 gebilligt.

Der Bebauungsplan ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan vom 20.07.2006, in der Fassung der 1. Änderung vom 13.07.2015 der Stadt Teuchern entwickelt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan, die Begründung sowie die dazugehörigen Gutachten im Rathaus der Stadt Teuchern, Zimmer 16, Markt 21 in 06682 Teuchern während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die vorgenannten Planunterlagen sind mit dieser Bekanntmachung auch im Internet eingestellt und können unter der Internetadresse http://www.teucherner-land.de/bekanntmachungen/index.php eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Teuchern unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 15 „Wohnbebauung in der Kleingärtnerstraße“ tritt mit dem Tag seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Teuchern, den 05.07.2024

Schneider
Bürgermeister