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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 15/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Abgabe von Vorschlägen zur Besetzung der Wahlvorstände in den Wahlbezirken der Ortschaften Krauschwitz und Trebnitz

Gemäß § 12 (1) Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und überwacht. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Entsprechend § 6 (2) Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die im Wahlgebiet Stadt Teuchern vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Wahlberechtigte als Beisitzer und ihre Stellvertreter vorzuschlagen. Die Vorschläge sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der

Stadt Teuchern

Wahlleiterin

Markt 21

06682 Teuchern

(Wahlen@stadt-teuchern.de) einzureichen. Auf § 13 Absatz 1-3 KWG LSA sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA wird hingewiesen.

gez. Erben
Gemeindewahlleiterin