Gemäß § 12 (1) Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und überwacht. Bei der Berufung der Beisitzer sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Entsprechend § 6 (2) Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die im Wahlgebiet Stadt Teuchern vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Wahlberechtigte als Beisitzer und ihre Stellvertreter vorzuschlagen. Die Vorschläge sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der
Stadt Teuchern
Wahlleiterin
Markt 21
06682 Teuchern
(Wahlen@stadt-teuchern.de) einzureichen. Auf § 13 Absatz 1-3 KWG LSA sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA wird hingewiesen.