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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 17/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Hinweis der Polizei

Aus gegebenen Anlass einen Hinweis an die Nutzer der Umleitungsstrecken mit Geschwindigkeitsbegrenzungen (Zeichen 274) Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckenverbot! Es muss nicht nach Kreuzungen oder Einmündungen wiederholt werden. Es wird nur durch das Zeichen 278 oder einem Ortsausgangsschild aufgehoben.

B91 Ausschilderung Kraftfahrstraße (Zeichen 331, blaues Quadrat mit weißem Pkw)

Eine Kraftfahrstraße wird auch als Schnellstraße bezeichnet. Auf der B91 ist diese ab dem Abzweig Aupitz bis zum Abzweig Wildschütz der Fall. Diese darf nicht von Fußgängern, Radfahrern und Fahrzeugen mit einer Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 60km/h (Moped) genutzt werden.

Mit freundlichem Gruß

Richter POMin
RBB-Teuchern