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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 17/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 01 Wohngebiet „An der Nessa“ in der Gemarkung Nessa gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat am 21.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 01 Wohngebiet An der Nessa“ in der Gemarkung Nessa gefasst. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig am Verfahren zu beteiligen.

Planungsanlass ist, dass im Rahmen des Änderungs- und Ergänzungsverfahrens für die Teilflächennutzungspläne der Stadt Teuchern die Fläche aufgrund des nicht vorliegenden quantitativen Bedarfs an Wohnbauflächen an dieser Stelle nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt ist.

Die verbindliche Bauleitplanung liegt über 20 Jahre zurück. Das Bebauungsplangebiet hat sich jedoch nicht entwickelt.

Darüber hinaus liegt kein Ausfertigungsvermerk vor, der Plan hat damit keine Rechtskraft erlangt.

Das Aufhebungsverfahren ist aufgrund der Rechtsprechung des BVerwG erforderlich. Danach ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan in dem für die Aufhebung von Bebauungsplänen geltenden Verfahren aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen (Urteil vom 21.11.1986- 4 C 22.83).

Die Planunterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet „An der Nessa“

werden auf der Internetseite der Stadt Teuchern unter:

https://www.stadt-teuchern.de/de/bekanntmachungen.html

sowie im Internet über den Sachsen-Anhalt-Viewer unter https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de

in der Zeit vom 24.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Teuchern, im Bauamt, Markt 21, 06682 Teuchern während der folgenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Montag:

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 – 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch:

09.00 – 12.00 und 13.00 -15.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 

09.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb der vorgenannten Geschäftszeiten ist eine Terminvereinbarung möglich (034443 52130).

Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@stadt-teuchern.de oder bauamt@stadt-teuchern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Teuchern, den 27.07.2026

 

 

 

Schneider
Bürgermeister