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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 18/2023
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

Gem. des § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) schreibt die Stadt Teuchern folgende ehrenamtlichen Stellen zur Besetzung aus:

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Stadtwehrleiter/in

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1. Stellvertreter/in des/der Stadtwehrleiters/in

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2. Stellvertreter/in des/der Stadtwehrleiters/in - Stadtjugendfeuerwehrwart/in

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis erfolgt für die Dauer von 6 Jahren. Der Aufgabenbereich des Stadtwehrleiters/der Stadtwehrleiterin umfasst insbesondere:

die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gem. § 1 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung der Stadt Teuchern, insbesondere Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Teuchern und die Aus- und Fortbildung ihrer Angehörigen

die Beratung des Trägers der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung und Hilfeleistung,

die Einhaltung der allgemeinen Strukturgliederung der Feuerwehr.

Die stellvertretenden Stadtwehrleiter haben den Stadtwehrleiter bei Verhinderung zu vertreten. Dem stellvertretenden Stadtwehrleiter wird die Aufgabe der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Teuchern, sowie die Presse, Kinder- und Jugendarbeit übertragen.

Im Detail regeln sich die Aufgaben des Stadtwehrleiters und der Stellvertretungen durch die Feuerwehrsatzung der Stadt Teuchern und durch Dienstanweisungen des Bürgermeisters der Stadt Teuchern. Der Funktionsträger erhält eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Stadt Teuchern.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben werden gem. § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren folgende Qualifikationen/Bedingungen vorausgesetzt (über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der Träger der Feuerwehr):

abgeschlossener Lehrgang „Leiter(in) einer Wehr" und mindestens 1 Jahr Dienst in der Funktion „Verbandsführer(in) (auf die Bestimmungen der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“, insbesondere Teil I Nr. 1.5. wird verwiesen)

aktive Mitgliedschaft in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Teuchern

keine Hinderungsgründe i. S. d. § 14 Abs. 2 Brandschutzgesetz LSA

Gem. § 72a. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wird von der Stadt Teuchern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige abgefordert.

Bewerbungen richten Sie bitte bis einschließlich 04.09.2023 an die Stadt Teuchern, Brandschutz, Markt 21, 06682 Teuchern. Den Bewerbungsunterlagen sind die Nachweise der notwendigen Qualifikationen, sowie eine kurze Vorstellung Ihrer Person und die Eignung für diese Stelle beizufügen.

Geeignete Bewerber werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen zur Vorschlagswahl vorgestellt.

Der Termin und der Ablauf der Vorschlagswahl werden rechtzeitig durch den Träger der Feuerwehr bekannt gegeben.


Teuchern, den 03.08.2023

Schneider
Bürgermeister