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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 19/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird gemäß § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises ergeht folgender Bescheid vom 27.08.2026 zur Haushaltssatzung der Stadt Teuchern für das Haushaltsjahr 2026 sowie dem damit verbundenen Haushaltskonsolidierungskonzept und Maßnahmeplan:

1.

Von einer Beanstandung der genannten Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Teuchern wird abgesehen.

2.

Der in der Haushaltssatzung unter § 2 veranschlagte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.689.300 € wird gemäß § 108 Abs. 2 KVG LSA in voller Höhe genehmigt.

3.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.204.100 € ist in Höhe von 2.856.700 € genehmigungspflichtig. Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß § 107 Abs. 4 KVG erteilt.

4.

Der im § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Teuchern für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 10.447.200 € festgesetzte Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gemäß § 110 Abs. 3 KVG LSA genehmigt.

5.

Gemäß § 147 KVG LSA i. V. m. § 27 KomHVO wird angeordnet, dass durch den Bürgermeister mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre mindestens i. H. v. 250.000 € zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur konsumtive Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt Teuchern rechtlich und vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Der Bürgermeister hat bereits eine Sperre in erforderlicher Höhe verfügt, welche der Kommunalaufsichtsbehörde nachgewiesen wurde.

6.

Gemäß § 147 KVG LSA wird gegenüber der Stadt Teuchern die Überarbeitung und erneute Beschlussfassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sowie des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites auf den genehmigungsfreien Betrag angeordnet. Das entsprechend der Begründung zu dieser Verfügung überarbeitete Konsolidierungskonzept sowie der Maßnahmeplan sind der Kommunalaufsichtsbehörde mit dem Haushalt 2027 oder spätestens bis 14.05.2027 vorzulegen.

7.

Für diese Entscheidung werden keine Kosten erhoben.

Teuchern, den 28.08.2026

Schneider
Bürgermeister