Aufgrund der §§ 100 Abs. 1 und 2, 101 und 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 /GVBL. 12/2014 S.288), hat der Stadtrat die folgende, in der Sitzung am 23.06.2026 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
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| 2026 |
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.144.000 € |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 22.497.100 € |
| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 16.106.700 € |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Laufender Verwaltungstätigkeit auf | 20.779.700 € |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.594.900 € |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 5.384.200 € |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 3.468.000 € |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 1.028.700 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird im Jahr 2026 auf 2.689.300 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 3.204.100 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird in Höhe von 10.447.200 € beansprucht.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a.) | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 450 v.H. | |
| b.) | für die Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B – Sachwertverfahren) auf | 641 v.H. |
| c.) | für die Wohngrundstücke (Grundsteuer B – Ertragswertverfahren) auf | 430 v.H. |
| 2. |
| Gewerbesteuer für alle Ortschaften der Einheitsgemeinde Teuchern. | 378 v.H |
Teuchern, den 23.06.2026