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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 19/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Haushaltssatzung der Stadt Teuchern für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 100 Abs. 1 und 2, 101 und 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 /GVBL. 12/2014 S.288), hat der Stadtrat die folgende, in der Sitzung am 23.06.2026 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

 § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

2026 

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf

17.144.000 € 

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen

22.497.100 €

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

16.106.700 € 

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Laufender Verwaltungstätigkeit auf

20.779.700 €

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

2.594.900 €

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

5.384.200 €

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

3.468.000 €

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

1.028.700 €

festgesetzt.

 § 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird im Jahr 2026 auf 2.689.300 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 3.204.100 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird in Höhe von 10.447.200 € beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a.)

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 450 v.H.

b.)

für die Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B – Sachwertverfahren) auf

641 v.H.

c.)

für die Wohngrundstücke (Grundsteuer B – Ertragswertverfahren) auf

430 v.H.

2.

Gewerbesteuer für alle Ortschaften der Einheitsgemeinde Teuchern.

378 v.H

Teuchern, den 23.06.2026

 

 

 

Marcel Schneider
(Unterschrift Bürgermeister)