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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 2/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Müllnerstraße 59

06667 Weißenfels09.12.2025

Bodenordnungsverfahren Stößwitz uH

Verf.-Nr.:

611/42 WSF012

Landkreis:

Burgenlandkreis

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung

gem. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung

Im Bodenordnungsverfahren „Stößwitz uH“, Verf.-Nr.: 611/42 WSF012 nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wird hiermit gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:

1.

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

II. Hinweis

Der Stadt Lützen werden nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

Begründung

Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.

Aufgaben, welche die Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren „Stößwitz uH“ noch zu erfüllen hätten, sind nicht bekannt.

Die Voraussetzung für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Im Auftrag

Germer
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