Beschlüsse zur Verbandsversammlung vom 15.12.2025
Beschluss-Nr. 09/2025: Beschluss Wirtschaftsplan 2026
Festsetzung zum Wirtschaftsplan 2026
Auf Grund der §§ 100 bis 102 der KVG LSA vom 17.06.2014 in der z.Z. gültigen Fassung, der §§16 ff EigBG und §§ 3ff EigBVO sowie § 16 Abs.1 GKg LSA, in den jeweils gültigen Fassungen, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes in der Sitzung am 15.12.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzt:
Der Wirtschaftsplan 2026 wird hiermit festgesetzt:
| 1. | Im Erfolgsplan | |
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| a) die Erträge mit | 826.605 € |
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| b) die Aufwendungen mit | 812.741 € |
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| c) der Jahresüberschuss mit | 13.864 € |
| 2. | Im Vermögensplan | |
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| a) Finanzierungsmittel | 838.434 € |
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| b) Finanzierungsbedarf | 809.316 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf: | 0,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird festgesetzt auf: | 10.000 € |
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf: | 102.000 € |
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird eine Verbandsumlage entsprechend der prozentualen Aufteilung der Verbandssatzung erhoben. Davon entfallen auf die Mitglieder:
| 1. Stadt Hohenmölsen | 57.514 € |
| 2. MIBRAG GmbH | 57.514 € |
| 3. Stadt Teuchern | 832 € |
Hohenmölsen, 16.12.2025
Bekanntmachung der Festsetzung zum Wirtschaftsplan 2026
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan enthält keine durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises genehmigungspflichtigen Teile.
Der Wirtschaftsplan gilt gem.§16 Abs.1 GKG LSA i.V.m. § 100 Abs.1 Satz 2 KVG LSA für das Wirtschaftsjahr und tritt nach seiner öffentlichen Auslegung rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. Er liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA sowie § 15 Abs.4 EigBG mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 02.02.2026 bis 13.02.2026 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee, Sonnenweg 1 in 06679 Hohenmölsen zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Gem. § 16 Abs.1 GKG LSA i.V.m. § 102 Abs.2 Satz 1 KVG LSA wird der Wirtschaftsplan 2025 erst nach der öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung rechtswirksam.
Hohenmölsen, 16.12.2025