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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 20/2023
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

der Räumlichen Festlegung des Fördergebietes „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ als Maßnahmengebiet gemäß § 171e BauGB

Der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien StäBauFRL) entsprechend, hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde Teuchern in seiner Sitzung am 05.09.2023 beschlossen, das im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes geprüfte, integriert abgestimmte und auf Basis von Bestandsanalyse, Handlungsbedarf und Maßnahmenkatalog angepasste und abschließend beschlossene Städtebauförderungsgebiet für das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ in der Kernstadt Teuchern als Maßnahmengebiet gemäß § 171e BauGB festzulegen.

Grundlage für den Stadtratsbeschluss vom 5.9.2023 über die Festlegung des Maßnahmengebietes gemäß § 171e BauGB bildet das von der Stadt Teuchern unter Beteiligung der Bürger, der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange seit Februar 2022 fortgeschriebene Stadtentwicklungskonzept (ISEK), welches im Juni 2023 vom Stadtrat abschließend beschlossen wurde und in welchem Ziele und Maßnahmen enthalten sind, die der Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse sowie der Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dienen.

Die aktuelle Maßnahmengebietskulisse umfasst eine Größe von 34,1 ha und ist in der nachfolgenden Karte graphisch dargestellt. Das vom Stadtrat beschlossene Maßnahmengebiet gemäß § 171e BauGB schließt die im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ geplanten und priorisierten Maßnahmen ein und stellt eine wesentliche Voraussetzung zur Beantragung von Städtebauförderungsmitteln in den kommenden Jahren dar.

Anlage: Abgrenzung des Maßnahmengebietes gemäß § 171e BauGB „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ in der Kernstadt von Teuchern

Teuchern, den 06.09.2023

Marcel Schneider
Bürgermeister