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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 20/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Haushaltssatzung der Stadt Teuchern für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 100 Abs. 1 und 2, 101 und 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 /GVBL. 12/2014 S.288), hat der Stadtrat die folgende, in der Sitzung am 18.06.2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

2024

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf  — 15.869.500 €

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen  — 20.552.000 €

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  14.908.300 €

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  19.021.500 €

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  —  928.100 €

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit  —  4.886.200 €

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit  —  4.222.200 €

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit  —  233.800 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird im Jahr 2024 auf 3.633.100 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 1.641.300 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird in Höhe von 8.088.000 € beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer

1.1

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

377 v.H.

2.

Gewerbesteuer für alle Ortschaften der Einheitsgemeinde Teuchern

378 v.H.

Teuchern, den 18.06.2024

Marcel Schneider
(Bürgermeister)