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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 20/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Ordnungsamt Teuchern: Aufgaben, Kontakt und Öffnungszeiten

Die Parkregelung auf dem hinteren Parkplatz am Markt wurde geändert. Die entsprechend ausgeschilderten Stellplätze stehen ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern mit einem gültigen Parkausweis A bzw. B zur Verfügung.

 

 

 

Bitte beachten Sie die neue Beschilderung vor Ort. Fahrzeuge, die ohne entsprechende Parkberechtigung auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen abgestellt werden, parken dort widerrechtlich. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geahndet.

Von der Bewohnerparkregelung ausgenommen sind die beiden ausgewiesenen Stellplätze für Elektrofahrzeuge. Diese können weiterhin von Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs genutzt werden.

Die zulässige Parkdauer beträgt dabei maximal vier Stunden; eine Parkscheibe ist gut sichtbar auszulegen.

Als Parkmöglichkeiten stehen folgende Alternativen zur Verfügung:

  • vor dem Rathaus: Parkmöglichkeiten gegen Zahlung der ausgewiesenen Parkgebühr (Parkschein).

  • Rückseite des Rathauses (Sparkassenseite): drei Stellplätze können mit Parkscheibe für maximal 30 min. genutzt werden

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die geänderte Parkregelung und die jeweilige Beschilderung zu beachten und die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze sowie die übrigen Stellplätze entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.

Ordnungsamt Stadt Teuchern