Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/1 „Industriegebiet Naundorf Nord“ in Deuben gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Planungsanlass zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/1 „Industriegebiet Naundorf Nord“ in Deuben ist die Anfrage eines Vorhabenträger an dem Standort nördlich der Werkstattstraße eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Hierzu muss die Ausweisung der Nutzungsart geändert werden.
Der zu ändernde Planbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 225 der Flur 3 in der Gemarkung Deuben. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortslage von Naundorf als Ortsteil der Ortschaft Deuben. Die Lage in der Ortschaft und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nachfolgend zu dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/1„Industriegebiet Naundorf Nord“ wird in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 bei der Stadtverwaltung Teuchern, im Bauamt, Markt 21, 06682 Teuchern während der folgenden Öffnungszeiten:
| Montag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 – 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 – 12.00 und 13.00 -15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Außerhalb der vorgenannten Geschäftszeiten ist eine Terminvereinbarung möglich (034443/52130).
Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf einschließlich Umweltbericht und Anlagen (Stand Juli 2024) können während der vorgenannten Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Stadt Teuchern für jedermann eingesehen werden unter:
http://www.teucherner-land.de/bekanntmachungen/index.php
Die Unterlagen können auch im Internet über den Sachsen-Anhalt-Viewer (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de)
eingesehen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (info@stadt-teuchern.de und L.weidner@stadt-teuchern.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Teuchern, den 11.10.2024
Die Planzeichnung zu der Bekanntmachung finden Sie auf der Mittelseite.