Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Teuchern in seiner Sitzung am 23.09.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Bestätigung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Teuchern und die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016.
| Der Jahresabschluss 2016 einschließlich Anhang und Anlagen liegt vom 14.10.2025 bis 28.10.2025 im Rathaus der Stadt Teuchern, Markt 21, Zimmer 15 a, 06682 Teuchern öffentlich während der Dienstzeiten aus: | |
| Dienstag | 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 – 12:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 – 12:00 Uhr |
Teuchern, den 29.09.2025