Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Teuchern in seiner Sitzung am 23.09.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Bestätigung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Teuchern und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018.
Der Jahresabschluss 2018 einschließlich Anhang und Anlagen liegt vom 14.10.2025 bis 28.10.2025 im Rathaus der Stadt Teuchern, Markt 21, Zimmer 15 a, 06682 Teuchern öffentlich während der Dienstzeiten aus:
| Dienstag | 9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 – 12:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 – 12:00 Uhr |
Teuchern, den 29.09.2025