Der ZWA Bad Dürrenberg bittet alle Grundstückseigentümer die Zählerstände der Gartenwasserzähler ab dem 01.11.2024 zu übermitteln.
| Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl: | |
| - | Besuchen Sie unsere Website. Unter zwa-badduerrenberg.de Rubrik „Kunden“ -> „Mitteilung Zählerstand“ steht Ihnen eine Eingabemaske zur Verfügung. |
| Hier müssen Sie alle Daten selbstständig eingeben. |
| - | Übermitteln Sie uns den Zählerstand telefonisch unter 03462 542533 oder 03462 542516 oder 03462 542527 |
| - | Übermitteln Sie uns den Zählerstand per E-Mail |
| - | postalisch. |
Nur wenn dem ZWA Bad Dürrenberg eine Zählerstandsmeldung der Gartenwasserzähler vorliegt, kann Wasser, welches nicht in die öffentliche Abwasserkanalisation eingeleitet wurde, bei den jährlichen Gebührenbescheid berücksichtigt werden.
Ein Anspruch auf Absetzung der Schmutzwassergebühren besteht nur, wenn bei Ihnen ein messrichtig funktionierender und geeichter Zähler eingebaut ist. Ihr Zähler muss daher alle 6 Jahre (oder bei einem Defekt) gewechselt werden. Nach Ablauf der Eichfrist besteht kein Anspruch auf Absetzung der Schmutzwassergebühren.