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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 24/2024
Ortschaft Deuben
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Änderung des Fernwärmepreises im Versorgungsgebiet Deuben

Sehr geehrte Fernwärmekunden,

in Anwendung der Preisänderungsklausel erfolgt die Preisanpassung zum 01.01.2025, basierend auf § 24 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“in der Fassung vom 13.07.2022 und den Wärme-Lieferverträgen bzw. Wärmeserviceverträgen zwischen der Fernwärme GmbH Hohenmölsen - Webau und dem Kunden.

Im Ergebnis steigt der Arbeitspreis (AP) wie folgt:

von

AP

7,60 Cent/kWh (netto)

-

9,04 Cent/kWh (inklusive 19 % MwSt)

auf

AP

8,28 Cent/kWh (netto)

-

9,85 Cent/kWh (inklusive 19 % MwSt)

der Emissionspreis (Ep) sinkt wie folgt:

von

Ep

3,94 Cent/kWh (netto)

-

4,69 Cent/kWh (inklusive 19 % MwSt)

auf

Ep

3,01 Cent/kWh (netto)

-

3,58 Cent/kWh (inklusive 19 % MwSt)

In der Summe sinkt der Arbeitspreis inkl. Emissionspreis AP(Ep)

von

AP(Ep)

11,54 Cent/kWh (netto)

-

13,73 Cent/kWh (inkl. 19 % MwSt.)

auf

AP(Ep)

11,29 Cent/kWh (netto)

-

13,43 Cent/kWh (inkl. 19 % MwSt.)

-

Die Grundpreise 1 und 2 bleiben unverändert.

-

Die Baukostenzuschüsse für Neuanschlüsse an das Fernwärmenetz bleiben unverändert.

Für Ihre Treue und das entgegengebrachte Vertrauen bedankt sich die Geschäftsführung recht herzlich.

Geschäftsführung
Fernwärme GmbH
Hohenmölsen – Webau