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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 25/2023
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bekanntmachung und Auslegung Beschluss-Nr. 7/2022 vom 30.03.2022

Bekanntmachung und Auslegung Beschluss-Nr. 7/2022 vom 30.03.2022

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 8.12.2018 bis zum 31.12.2018 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises geprüft. Am 10.03.2022 erteilte dieses im Ergebnis der Prüfung einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 – bestehend aus Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung- wurde durch das RPA BLK geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung sowie nach § 5 ff.EigVBO LSA liegen in der Verantwortung der Verbandsgeschäftsführerin. Nach Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss, mit Ausnahme des Kassenwesens, den gesetzlichen Vorschriften des KVG LSA, EigBG LSA, EigBVO LSA und des HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen in der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Die Verbandsgeschäftsführerin hat den Zweckverband wirtschaftlich geführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ist, mit Ausnahme des Kassenwesens, gegeben. Die Ertragslage und die Rentabilität sind stabil. Der erzielte Verlust begründet. Alle erkennbaren Risiken sind im vorliegenden Jahresabschluss im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee hat in Ihrer Sitzung am 30.03.2022 durch Beschluss-Nr. 7/2022 folgendes festgestellt und beschlossen:

1.

Feststellung des Jahresabschlusses 08.12.2018 – 31.12.2018

Summe der Erträge

10.449,23 €

Summe der Aufwendungen

22.409,26 €

Jahresverlust

11.960,03 €

2.

Entlastungserteilung

Der Verbandsgeschäftsführerin Frau Carina Radon wird für den Zeitraum vom 08.12.2018 – 31.12.2018 die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 08.12.2018 -31.12.2018 wird hiermit gemäß § 19 Abs.5 EigBG öffentlich bekannt gemacht und liegt zur Einsichtnahme vom 02.10 2023 bis einschließlich 12.10.2023 während der Geschäftszeiten von Montag – Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr im Informationszentrum des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee, Sonnenweg 1 in 06679 Hohenmölsen aus.

Hohenmölsen, 11.09.2023

gez. Cornelia Holzhausen
Verbandsgeschäftsführerin