Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan enthält keine durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises genehmigungspflichtigen Teile.
Der Wirtschaftsplan gilt gem.§16 Abs.1 GKG LSA i.V.m. § 100 Abs.1 Satz 2 KVG LSA für das Wirtschaftsjahr und tritt nach seiner öffentlichen Auslegung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Er liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA sowie § 15 Abs. 4 EigBG mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 04.12.2023 bis 13.12.2023 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee, Sonnenweg 1 in 06679 Hohenmölsen zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr.
Gem. § 16 Abs.1 GKG LSA i.V.m. § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA wird der Wirtschaftsplan 2023 erst nach der öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung rechtswirksam.
Hohenmölsen, 03.11.2023