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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 25/2023
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Festsetzung zum Wirtschaftsplan 2023

Auf Grund der §§ 100 bis 102 der KVG LSA vom 17.06.2014 in der z.Z. gültigen Fassung, der §§16 ff EigBG und §§ 3ff EigBVO sowie § 16 Abs.1 GKg LSA, in den jeweils gültigen Fassungen, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes in der Sitzung am 03.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2023 wird hiermit festgesetzt

1. Im Erfolgsplan

a)

die Erträge mit

636.328 €

b)

die Aufwendungen mit

636.328 €

c)

der Gewinn mit

0,00 €

2. Im Vermögensplan

a)

die Einnahmen mit

266.576 €

b)

die Ausgaben mit

266.576 €

§ 2

Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf:

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird festgesetzt auf:

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf:

§ 5

Umlagen

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wird eine Verbandsumlage entsprechend der prozentualen Aufteilung der Verbandssatzung erhoben. Davon entfallen auf die Mitglieder:

1.

Stadt Hohenmölsen

57.514 €

2.

MIBRAG GmbH

57.514 €

3.

Stadt Teuchern

832 €

Hohenmölsen, 03.11.2023

gez. Cornelia Holzhausen
Siegel
Verbandsgeschäftsführerin