Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Photovoltaik an der Hochkippe“ gefasst (Beschluss-Nr. 83-11/2022).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan.
Der Geltungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 35,9 ha umfasst das private Flurstück 136/14 der Gemarkung Deuben in 06682 Teuchern vollumfänglich.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie gemäß § 11 BauNVO.
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14 „Photovoltaik an der Hochkippe“ in der Fassung vom 08.09.2023 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen (Beschluss Nr. 78-08/2023).
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird in der Zeit vom 01.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 bei der Stadtverwaltung Teuchern, im Rathaus, Zimmer 16, Markt 21, 06682 Teuchern während der folgenden Öffnungszeiten:
| Montag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 – 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 – 12.00 und 13.00 -15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Außerhalb der vorgenannten Geschäftszeiten ist eine Terminvereinbarung möglich (034443 52130).
Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 12.01.2024 im Internet auf der Website http://www.teucherner-land.de/bekanntmachungen/index.php für jedermann abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf des Bebauungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch übermittelt werden (info@stadt-teuchern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Photovoltaik an der Hochkippe“ in der Fassung vom 08.09.2023:
| • | Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen |
| • | Begründung |
| • | Umweltinformationen |
Zur Klärung auftretender Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Teuchern gerne zur Verfügung.