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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 25/2023
Ortschaft Deuben
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Änderung des Fernwärmepreises im Versorgungsgebiet Deuben

Sehr geehrte Fernwärmekunden,

in Anwendung der Preisänderungsklausel erfolgt zum 01.01.2024 eine Preisanpassung, basierend auf § 24 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“in der Fassung vom 13.07.2022 und den Wärme-Lieferverträgen bzw. Wärmeserviceverträgen zwischen der Fernwärme GmbH Hohenmölsen - Webau und dem Kunden.

Im Ergebnis ändert sich der Arbeitspreis (AP) wie folgt:

von

AP

7,10 Cent/kWh (netto)

-

7,60 Cent/kWh (inklusive 7% MwSt)

auf

AP

7,60 Cent/kWh (netto)

-

9,04 Cent/kWh (inklusive 19% MwSt)

der Emissionspreis (Ep) ändert sich wie folgt:

von

Ep

3,32 Cent/kWh (netto)

-

3,55 Cent/kWh (inklusive 7% MwSt)

auf

Ep

3,94 Cent/kWh (netto)

-

4,69 Cent/kWh (inklusive 19% MwSt)

In der Summe erhöht sich der Arbeitspreis inkl. Emissionspreis AP(Ep)

von

AP(Ep)

10,42 Cent/kWh (netto)

-

11,15 Cent/kWh (inkl. 7% MwSt.)

auf

AP(Ep)

11,54 Cent/kWh (netto)

-

13,73 Cent/kWh (inkl. 19% MwSt.)

Die Bundesregierung hat beschlossen die Mehrwertsteuer von 7% auf 19% zu erhöhen.

In Anwendung der Preisänderungsklausel für die Grundpreise erhöhen sich diese im Jahr 2024 um 7,71 %. Der Arbeitspreis steigt um 11%.

Im Wesentlichen beruht die Anpassung auf der Erhöhung des Emissionspreises, den Kosten aus dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) für den Erwerb von CO²-Emissionsberechtigungen.

Die Bundesregierung hat beschlossen den Wärmepreisdeckel von 8,88 Cent/kWh (netto) bis zum 30.04.2024 zu verlängern.

Für Ihre Treue und das entgegengebrachte Vertrauen bedankt sich die Geschäftsführung recht herzlich.

Geschäftsführung
Fernwärme GmbH
Hohenmölsen - Webau