Sehr geehrte Fernwärmekunden,
in Anwendung der Preisänderungsklausel erfolgt zum 01.01.2024 eine Preisanpassung, basierend auf § 24 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“in der Fassung vom 13.07.2022 und den Wärme-Lieferverträgen bzw. Wärmeserviceverträgen zwischen der Fernwärme GmbH Hohenmölsen - Webau und dem Kunden.
| Im Ergebnis ändert sich der Arbeitspreis (AP) wie folgt: | ||||
| von | AP | 7,10 Cent/kWh (netto) | - | 7,60 Cent/kWh (inklusive 7% MwSt) |
| auf | AP | 7,60 Cent/kWh (netto) | - | 9,04 Cent/kWh (inklusive 19% MwSt) |
| der Emissionspreis (Ep) ändert sich wie folgt: | ||||
| von | Ep | 3,32 Cent/kWh (netto) | - | 3,55 Cent/kWh (inklusive 7% MwSt) |
| auf | Ep | 3,94 Cent/kWh (netto) | - | 4,69 Cent/kWh (inklusive 19% MwSt) |
| In der Summe erhöht sich der Arbeitspreis inkl. Emissionspreis AP(Ep) | ||||
| von | AP(Ep) | 10,42 Cent/kWh (netto) | - | 11,15 Cent/kWh (inkl. 7% MwSt.) |
| auf | AP(Ep) | 11,54 Cent/kWh (netto) | - | 13,73 Cent/kWh (inkl. 19% MwSt.) |
Die Bundesregierung hat beschlossen die Mehrwertsteuer von 7% auf 19% zu erhöhen.
In Anwendung der Preisänderungsklausel für die Grundpreise erhöhen sich diese im Jahr 2024 um 7,71 %. Der Arbeitspreis steigt um 11%.
Im Wesentlichen beruht die Anpassung auf der Erhöhung des Emissionspreises, den Kosten aus dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) für den Erwerb von CO²-Emissionsberechtigungen.
Die Bundesregierung hat beschlossen den Wärmepreisdeckel von 8,88 Cent/kWh (netto) bis zum 30.04.2024 zu verlängern.
Für Ihre Treue und das entgegengebrachte Vertrauen bedankt sich die Geschäftsführung recht herzlich.