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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 25/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bürgermeisterwahl der Einheitsgemeinde Teuchern Wahlergebnis vom 17. November 2024

Wahlergebnis vom 17. November 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Teuchern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2024 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Teuchern festgestellt. Gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 69 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich das Wahlergebnis hiermit bekannt.

Wahlberechtigte insgesamt:

6.654

Wähler/innen:

3.542

Ungültige Stimmzettel:

15

Gültige Stimmzettel / Stimmen:

3.527

Von den gültigen Stimmen entfallen auf die Bewerber:

1.

Schneider, Marcel

1.938

(54,95 %)

2.

Angermann, Dirk

797

(22,60 %)

3.

Jonas, Dirk

622

(17,63 %)

4.

Köhler, Marc

170

(4,82 %)

Der Wahlausschuss der Stadt Teuchern stellte fest, dass der Bewerber Marcel Schneider über 50 % der gültigen Stimmen erhalten hat und damit gemäß § 30 Abs. 8 KWG LSA als Bürgermeister der Einheitsgemeinde Teuchern gewählt ist.

Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jeder Bewerber, der an der Direktwahl teilgenommen hat und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch (Wahleinspruch) erheben.

Der Wahleinspruch ist bei der für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiterin bei der Stadt Teuchern, Markt 21 in 06682 Teuchern binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch der Wahlleiterin selbst ist an die Vertretung zu richten.

Erben
Gemeindewahlleiterin