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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 25/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen der Ortschaften Krauschwitz und Trebnitz am 09.11.2025

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Ortschaftsrat Krauschwitz

Zahl der Wahlberechtigten:

404

Zahl der Wählerinnen und Wähler:

99

Zahl der gültigen Stimmen:

288

Zahl der ungültigen Stimmzettel:

1

Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:

Nr.

Name der Partei, Wählergruppe

Kurzbezeichnung

Stimmen

Sitze

34

Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land

FWGTL

162

1

35

Einzelbewerber Hacker

EB Hacker

126

1

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Name, Vorname

Stimmen

Partei / Wählergruppe / Einzelwahlvorschlag

Blücher, Ulrike

162

Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land (FWGTL)

Hacker, Falko

126

EB Hacker

Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

entfällt

Ortschaftsrat Trebnitz

Zahl der Wahlberechtigten:

609

Zahl der Wählerinnen und Wähler:

200

Zahl der gültigen Stimmen:

590

Zahl der ungültigen Stimmzettel:

0

Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:

Nr.

Name der Partei, Wählergruppe

Kurzbezeichnung

Stimmen

Sitze

34

Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land

FWGTL

187

1

44

Einzelbewerberin Hargas

EB Hargas

143

0

45

Einzelbewerber Sänger

EB Sänger

260

1

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Name, Vorname

Stimmen

Partei / Wählergruppe / Einzelwahlvorschlag

Sänger, Jakob

260

EB Sänger

Landgraf, Susann

187

Freie Wählergemeinschaft Teucherner Land (FWGTL)

Namen der nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:

entfällt

Einspruch gegen die Gültigkeit der Ortschaftsrats-Ergänzungswahlen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes bei der Gemeindewahlleiterin binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen.

Teuchern, den 21.11.2025

B. Erben
Gemeindewahlleiterin