Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung — 18.11.2025
und Forsten Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Bodenordnungsverfahren „Kleingöhren uH“
| Verf.-Nr.: | 611-42 WSF015 |
| Landkreis: | Burgenlandkreis |
gem. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Im Bodenordnungsverfahren „Kleingöhren uH“, Verf.-Nr.: 611-42 WSF015 nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wird hiermit gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:
| 1. | Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. |
| 2. | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
Der Stadt Lützen werden nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.
Begründung
Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren „Kleingöhren uH“ noch zu erfüllen hätten, sind nicht bekannt.
Die Voraussetzung für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Im Auftrag | |
gez. Germer | -Dienstsiegel- |