| Hier: | Widmung eines Straßenabschnittes der DB AG- DB Immobilien in der Gemarkung Teuchern |
| Flur 2, Flurstück 973 als öffentliche Gemeindestraße |
Die Widmung erfolgt als „ öffentliche Gemeindestraße“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Straßengesetz für das Land Sachsen – Anhalt ( StrG LSA ) vom 13.12.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung.
Beschreibung: Lage
Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Teuchern parallel des Schienenweges, entsprechend der roten Kennzeichnung in der Anlage 1, die Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist.
Die Straße befindet sich in der Stadt Teuchern im Burgenlandkreis.
Widmungsbeschränkungen:
Der in der Anlage 1 gelb markierte Bereich der Straße ist eine betriebsnotwendige Anlage der Bahn und geht der Nutzung des allgemeinen Gebrauchs der Straße vor. Für die Zeit der Ladetätigkeit wird das Teilstück gesperrt und ist mit einer Sperrscheibe VZ 250 mit den ZZ Bahnanlage – gesperrt für die Zeit der Ladetätigkeit gekennzeichnet.
Träger der Baulast:
ist die Stadt Teuchern gemäß § 42 Abs. 1 StrG LSA
Wirksamwerden der Verfügung :
Die Verfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung :
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Teuchern, Markt 21 in 06682 Teuchern einzulegen.
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Teuchern, den 18.11.2025