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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 26/2025
Ortschaft Gröben
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Straßenreinigungspflicht

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Gröben und Runthal,

die Sauberkeit und Ordnung in unserem Ort sind ein Anliegen, das uns alle betrifft. Um ein angenehmes Miteinander und ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten, möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern vom 20.03.2012, die Reinigung der an das eigene Grundstück angrenzenden Straßen, Gehwege und öffentlichen Flächen in der Verantwortung aller Eigentümerinnen und Eigentümer liegt.

Diese Pflicht umfasst unter anderem das regelmäßige Entfernen von Schmutz, Laub, Unkraut und sonstigen Verunreinigungen. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag sowohl zur Verkehrssicherheit als auch zur Werterhaltung von Grundstücken und öffentlichen Flächen in unserer Ortschaft.

Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur der Gemeinschaft dient, sondern für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verpflichtend ist. Wir bitten Sie daher, die Straßenreinigung gewissenhaft und regelmäßig durchzuführen. Sollten Sie Fragen zu Umfang, Häufigkeit oder weiteren Details haben, steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Gemeinsam sorgen wir für ein sauberes und lebenswertes Gröben und Runthal – herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ortschaftsrat Gröben