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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 26/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Aus gegebenen Anlass wurde nach Überprüfung der Datensätze festgestellt, dass eine Vielzahl unserer Einwohner kein gültiges Ausweisdokument besitzen.

Nach Personalausweisgesetz sind alle Deutschen verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt und innerhalb Deutschlands gemeldet sind. Wer diesen nicht besitzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden.

Um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden, sind diese Bürger aufgefordert, sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Teuchern zu melden.

Kontrollieren Sie rechtzeitig Ihre Dokumente auf Ihre Gültigkeit. Ab Antragstellung dauert es mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt abholen können.

Erforderliche Unterlagen:

Für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren

aktueller Personalausweis

wenn Sie das biometrisches Lichtbild nicht im Einwohnermeldeamt fertigen lassen möchten können Sie seit 01.05.2025 einen entsprechenden QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes mitbringen

Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen

Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren

Geburtsurkunde

ggf. schon vorhandenes Dokument

sollten nicht beide Elternteile bei der Beantragung mitkommen: die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung des Dokumentes

Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn das alleinige Sorgerecht besteht

das Kind muss zur Antragstellung mitkommen

Gebühr:

unter 24 Jahre:

22,80 Euro

über 24 Jahre:

37,00 Euro

biometrisches Lichtbild:

6,00 Euro

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder

Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Personalausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung:

SB Einwohnermeldeamt
Frau Kohlisch
Tel.: 034443 - 52151